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Garantiebedingungen

CONSTANT SPOLKA Z O.O. , 66218 Lubrza, Mostki 22B, POLEN (nachfolgend Constant) gewährt nach Maßgabe der hier beschriebenen Bedingungen auf die von ihr vertriebenen Kunststobecken gegenüber dem Käufer eine Garantie auf Dichtigkeit der Beckenstruktur sowie auf Erhaltung der dekorativen Beschichtung (das Nichtauftreten von Osmose) gemäß den nachfolgenden Regelungen:

1. Garantieleistungen

a) Die Constant gewährt dem Käufer eine Garantie auf Dichtigkeit der von ihr vertriebenen Kunststobecken für die Dauer von: - 10 (zehn) Jahren auf Becken

b) Die Constant gewährt dem Käufer eine Garantie auf Erhaltung der dekorativen Beschichtung der von ihr vertriebenen Kunststobecken (das Nichtauftreten von Osmose) für die Dauer von 2 (zwei) Jahren.

c) Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn das Kunststobecken durch die Constant selbst eingebaut worden ist oder vom Käufer bzw. von diesem beauftragten Dritten entsprechend den Anweisungen in der jeweils übergebenen und auf Nachfrage jederzeit nachträglich per E-Mail erhältlichen Broschüre „Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitung“ fachgerecht eingebaut worden ist.

d) Andere als die vorgenannten Garantieleistungen werden nicht gewährt. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden hiervon nicht berührt.

2. Fristbeginn und räumlicher Geltungsbereich der Garantie

a) Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum.

b) Die Garantie der Constant erstreckt sich räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

3. Garantieabwicklung

a) Im Falle der Geltendmachung eines Garantieanspruches hat sich der Käufer unter Beifügung aussagekräftiger Fotodokumentation mit der Constant als Garantiegeber in Verbindung zu setzen. Die Kontaktdaten zur Garantieabwicklung lauten:

CONSTANT SPOLKA Z O.O.

66218 Lubrza, Mostki 22B, POLEN

Steuernummer 2322/246/20610

EMAIL für Zahlungsabwicklung: r.sadovyi2@gmail.com

Geschäftsführer: Kostiantyn Sadovyi 

Tel.: +49 173 715 1355

Sodann erfolgt eine Prüfung durch die Constant vor Ort, bei der geprüft wird, ob ein Garantiefall vorliegt. Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung.

b) Für die Beantragung der Garantieleistung muss der Käufer eine Kopie der Originalrechnung der Warensendung beilegen. Ohne Beilegung dieser Rechnungskopie kann die Garantieleistung abgelehnt werden. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist.

c) Bei berechtigten Garantieansprüchen erstreckt sich der Anspruch des Käufers nach Wahl der Constant auf die Reparatur des eingebauten Kunststobeckens oder auf die Lieferung eines mangelfreien Ersatzprodukts (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).
Zusätzlich entstehende Kosten für den Umbau und die Entsorgung sind nicht Gegenstand der Garantie.

d) Im Falle der Lieferung eines mangelfreien Ersatzprodukts nach Ablauf des 2. Jahres nach Kaufdatum wird für jedes weitere begonnene Jahr ein prozentual gestaelter Abschlag für zwischenzeitliche Nutzung in Höhe von 10% jährlich für die Jahre 3-7 und ab dem 8. Jahr von 5% des aktuellen Beckenpreises pro Jahr vorgenommen, der spätestens vor Übergabe des Ersatzbeckens bar zu zahlen ist.

4. Ausschluss der Garantie

Die Garantie ist ausgeschlossen:

a) bei unsachgemäßer Benutzung oder Fehlgebrauch des Produktes für einen anderen als seinen üblichen Zweck unter Nichtbeachtung der Broschüre „Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitung“.

b) bei Gebrauch des Produktes in einer Weise, die den geltenden technischen - oder sicherheitstechnischen Anforderungen in dem Land, in dem das Produkt gebraucht wird, nicht entspricht sowie bei Nichtbeachtung der in der Broschüre „Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitung“ aufgeführten Sicherheitshinweise.

c) bei unsachgemäßer Wartung, unsachgemäßem Betrieb oder unsachgemäßer Pflege (z.B. Verwendung von Systemen zur Wasseraufbereitung oder Reinigung von Becken mit nicht dafür vorgesehenen Chemikalien).

d) bei Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Sturmschäden, Hochwasser), Bodenverschiebungen (Senkungen) oder andere von der Constant GmbH nicht zu vertretenden Ursachen bedingt sind (z.B. chemische Verschmutzung, saurer Regen, Grundwasser, Sand, Steine, Vogelkot, chemische und thermische Einflüsse, Metallablagerungen etc.).

e) bei Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall).

f) bei eigenmächtigen Reparaturversuchen.

g) bei normalem Verschleiß.

5. Weitere Versagungsgründe

a) Die Ein - und Ausbaukosten im Falle des Austauschs werden von der Garantie nicht erfasst.

b) Weitergehende Ansprüche bestehen aus dieser Garantie nicht.

6. Schadenersatzansprüche

a) Die Garantie der Constant beschränkt sich in allen Fällen höchstens auf den Warenwert des Produktes.

b) Schadensansprüche wegen Folgeschäden sind ausgeschlossen. Die gesetzlichen Schadenersatzreglungen bleiben hiervon unberührt.

7. Sonstige Hinweise

a) Die Garantie wird ausschließlich für dem ursprünglichen Käufer des Produktes geleistet und ist nicht übertragbar.

b) Außer der Constant ist kein Dritter berechtigt, Garantieversprechen für die Constant abzugeben.

c) Die gesetzlichen Rechte der Käufers aus dem mit der Constant geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Garantieversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Sachmängelhaftungs- bzw. Produkthaftungsrechte gegenüber der Constant oder dem Produkthersteller bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.

d) Die Garantiebedingungen der Constant gelten, soweit sie dem nationalen Recht der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf Garantiebestimmungen, sowie Gewährleistungsbestimmungen nicht entgegenstehen. Sollten sie entgegenstehen gilt die jeweilige gesetzliche Garantie- oder Gewährleistungsbestimmung vorrangig.

8. Schlussregelungen

Diese Garantiebedingungen sind gültig ab dem 01.07.2023. Vor diesem Datum bestellte Waren fallen nicht unter diese Garantiebedingungen.

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